Das Gasthaus „Zur Yburg“ wird 1797 erstmals erwähnt, Pächter ist Alois Rettig.
Er ist im Besitz der Schildgerechtigkeit:
Die Schildgerechtigkeit beschreibt in früheren Jahrhunderten das Recht, eine Gastwirtschaft mittels Anbringung eines Schildes als solche kenntlich zu machen. Eine Schildgerechtigkeit besitzt Schild und Namen und darf Fremde beherbergen und bewirten.
Die Erlaubnis, eine Wirtschaft zu betreiben, hängt damals von der Genehmigung durch das großherzoglich-badische Bezirksamt ab. Dabei werden Real- und Personalwirtschaftsgerechtigkeiten unterschieden. Erstere beruht auf einem Gebäude, letztere wird einer Person für eine bestimmte Anzahl von Jahren oder auf Lebenszeit erteilt.
Bierbrauer dürfen Bier, jedoch keinen Wein ausschenken.
In früheren Zeiten veranstalten Turnverein, Musikverein und Gesangverein ihre Sommerfeste im Yburg-Garten unter alten Bäumen auf Gras und Sandboden. Inzwischen sind die Bäume gefällt und dieser idyllische Platz teils gepflastert, teils betoniert und Parkplätzen gewichen.
Heute ist das Gasthaus „Zur Yburg“ an Claude Frey verpachtet und bekannt für seine ausgezeichnet Küche mit badischen und elsässischen Spezialitäten.